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Rund ums Mietrecht
14.05.2013
(SK) Sie haben Probleme mit Ihrem Mieter oder Vermieter? Welche Kündigungsfristen laufen? Wie schnell kann ich die Räumung durchsetzen? Welche Minderungsrechte stehen mir zu? Als Gewerbetreibender benötigen Sie einen auf Ihre Bedürfnisse individuell zugeschnittenen Gewerbemietvertrag?
Sie [...]
Weiterlesen...Ende des Abmahnwahnsinns?
26.01.2013
(von Rechtsanwältin Jennifer Berkel)
Der BGH hat mit Urteil vom 15.11.2012 (Morpheus-Entscheidung) entschieden, dass Eltern nunmehr nicht für Ihre minderjährigen Kinder haften, wenn diese illegal über Filesharing-Börsen etwas heruntergeladen haben, sofern sie die Kinder belehrt haben [...]
Weiterlesen...Verfristete Nebenkosten?
09.01.2013
Von Rechtsanwältin Sabine Klein
Viele Mieter müssen den 31.12. im Auge behalten, ihre Vermieter bis zu diesem Zeitraum eine wirksame Nebenkostenabrechnung nachweisbar übersandt haben.
Für die meisten Mietverhältnisse gilt nämlich, dass der Vermieter ü [...]
Weiterlesen...Mehr Geld für Unterhaltszahler?
11. Dezember 2012
Von Rechtsanwalt Justizrat Dieter Kundler
Alle Unterhaltsverpflichteten, die an Minderjährige, Volljährige, an ihren getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten sowie an ihre Eltern Unterhalt zahlen müssen, können sich ab 01. Januar 2013 über mehr Geld im Geldbeutel freuen.
[...]
Weiterlesen...Unwirksame Schönheitsreparaturklauseln
21. Mai 2012
(von Rechtsanwältin Sabine Klein) In den letzten Jahren hat sich eine Vielzahl an Einzelrechtsprechung entwickelt, mit der die meisten Schönheitsreparaturklauseln in Mietverträgen für unwirksam zu erklären sind. Der Mieter darf nie dazu angehalten werden, in sog. starren Fristen (z. B. „alle 3 Jahre“) Schönheitsreparaturen vorzunehmen, damit würde er nämlich mit Renovierungspflichten belastet, die über den tatsächlichen Renovierungsbedarf hinausgehen. Klauseln, in denen also feste Zeiträume vereinbart sind, aber auch Klauseln, in denen das Wort „mindestens alle drei Jahre“ verwendet wird, benachteiligen den Mieter unangemessen.
Auch Klauseln, in denen der Mieter verpflichtet wird, die Schönheitsreparaturen mit weißer Farbe vorzunehmen, sind unwirksam, da auch hier eine Einschränkung und Benachteiligung des Mieters vorliegt.
Achtung aber: In allen Mietverträgen muss genau zwischen den laufenden Schönheitsreparaturen während bestehenden Mietver-hältnissen und den sog. „Endrenovierungsklauseln“ unterschieden werden. Oft wird der Mieter auch dadurch benachteiligt, dass erst die Kombination beider Klauseln zu einer Unwirksamkeit der gesamten Verpflichtung des Mieters führt. Folge ist: Die Verpflichtung zur Übernahme der Schönheitsreparaturen wurde nicht ordnungsgemäß auf den Mieter umgelegt, nun muss der Vermieter Schönheitsreparaturen ausführen. Dem Mieter steht dann ein Anspruch gegen seinen Vermieter im laufenden Mietverhältnis zu, dass dieser Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten vornimmt.

Bei allen Fragen das Mietrecht betreffend wenden Sie sich bitte an Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozial- und Familienrecht, Sabine Klein
Neuer Wein in alten Schläuchen
30.04.2012
(von Rechtsanwalt Justizrat Dieter Kundler) Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 25.01.2011 die von dem Bundesgerichtshof (BGH) entwickelte Dreiteilungsmethode zur Bestimmung des Bedarfs nach den ehelichen Lebensverhältnissen im Falle der Berechnung des nachehelichen Unterhaltes zu Fall gebracht hatte, musste das oberste deutsche Familiengericht die Bemessung des Unterhaltes neu strukturieren. Der BGH zu seiner früheren Rechtsprechung des absoluten Stichtagsprinzips zurück, eine Rechtsprechung, die durch das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz im Jahre 2008 ihre endgültige Auflösung erfahren hatte. Sowohl nachehelich geborene Kinder des Unterhaltsschuldners als auch neue eingegangene Ehen haben den nachehelichen Unterhaltsanspruch der geschiedenen Ehefrau immer weiter reduziert.
Mit der Entscheidung des BGH folgte dem ersten Aufatmen der geschiedenen Ehefrau durch die neue Entscheidung jedoch die Ernüchterung, obwohl der BGH am 07.12.2011 zu seinem alten Prinzip zurückgekehrt ist. Danach haben Unterhaltspflichten eines neuen Ehegatten sowie Unterhaltspflichten für nachehelich geborene Kinder bei der Bedarfsbemessung keine Auswirkungen mehr.
Allerdings hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung zur Bedarfsbemessung nunmehr in die Bemessung der Leistungsfähigkeit verlagert.Dies bedeutet, dass auf dieser Ebene nachehelich geborene minderjährige und privilegiert volljährige Kinder vorrangig zu berücksichtigen sind. Nur was dann noch übrig bleibt, kann die geschiedene Ehefrau für sich beanspruchen. Es bleibt aber auch das Rangverhältnis der neuen Ehefrau auf dieser Ebene zu prüfen, so dass dadurch der zunächst relativ hoch berechnete nacheheliche Unterhalt weiter reduziert werden wird.
Das wirtschaftliche Endergebnis bleibt im Grunde genommen das gleiche wie vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das einzige, was sich geändert hat, ist die Kompliziertheit der Unterhaltsberechnung, die ohne auf dem Gebiet des Familienrechts ausgewiesene Fachleute nicht mehr zu bewerkstelligen ist. Wenn Sie hierzu oder weitere familienrechtliche Fragen haben, wenden Sie sich an Herrn RA Justizrat Dieter Kundler, Fachanwalt für Familienrecht sowie Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Internetrecht - und was Sie darüber wissen sollten
17.04.2012
(von Rechtsanwalt Jarno C. Kirnberger) In kaum einem anderen Rechtsgebiet gibt es derart viele Änderungen wie im Internetrecht“. Die Rechtsprechung, aber erst recht die Gesetzgebung hinkt dabei der technischen Entwicklung oft hinterher. Das führt leider auch dazu, dass sich rechtsfreie Räume entwickeln; Aber auch zu immer mehr dubiosen Angeboten, wenn nicht gar Betrugsversuchen.
Kennen Sie zB Ihre Rechte beim Kauf im Internet (eBay)? Wissen Sie wann ein 14-tägiges und wann ein 1-monatiges Widerrufsrecht gilt? Oftmals verstecken sich hinter vermeintlichen Privat-verkäufern auch Unternehmer, sodass der Käufer deut-lich mehr Rechte im Streitfall hat, als er denkt. Das gilt ganz besonders bei mängelbehafteten Kaufgegenständen.
Haben Sie schon einmal eine Abmahnung wegen Urheber-rechtsverletzung erhalten? Das Internet ist voll mit vielen Tips zu diesem Thema. Kennen Sie aber den Unterschied zwischen Störer- und Täterhaftung? Wissen Sie was der „fliegende Gerichtsstand“ ist? Gerade in diesem Bereich ist sachkundige Beratung wichtig, da andernfalls erhebliche Kosten drohen.
Ein anderes Thema sind immer wieder so genannte Abofallen. Über scheinbar kostenlose Angebote bringen immer mehr Firmen den Nutter dazu, seine Adressdaten anzugeben. Danach flattert eine Rechnung ins Haus. Auch hier ist fundierte Rechtskenntnis über Anfechtungsgründe und –fristen erforderlich, um sich erfolgreich wehren zu können.
Wir laden am 26. April 2012 um 19:00 zu einer kostenlosen Infoveranstaltung in unserer Kanzlei ein. Wir bitten unbedingt um schriftliche oder telefonische Anmeldung, da wir in den letzten Jahren immer ausgebucht waren. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Rechtsanwalt Jar-no C. Kirnberger.
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